Leistungen des Veranstalters
Im Nenngeld sind folgende Leistungen für zwei Personen enthalten:
- Auftaktveranstaltung mit Flying-Buffet und Getränken am Freitagabend
- Roadbook
- Rallyeschild
- Gutschein für das Mittagessen am Samstag in Abensberg (Freie Auswahl vor Ort)
- Sektempfang nach dem Zieleinlauf
- Sektempfang vor der Abendveranstaltung am Samstagabend
- Mehrgängiges Menü mit Getränken im Rahmen der Siegerehrung
- Sonder- und Ehrenpreise
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1995, die den Bedingungen dieser Ausschreibung entsprechen. Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung, mit Oldtimerzulassung oder mit 07er Nummer. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrssicherheit des von ihm gefahrenen Fahrzeuges. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Das Mindestalter für den Beifahrer beträgt 14 Jahre. Eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bezogen auf die Veranstaltung, ist bei der Dokumentenabnahme vorzulegen. Falls der Fahrer nicht zugleich der Halter des gemeldeten Fahrzeuges ist, muss eine Vollmacht des Halters für das gemeldete Fahrzeug mit der Nennung vorgelegt werden. Werbung an den teilnehmenden Fahrzeugen ist nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Sponsoren. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindesthaftpflichtversicherung von EUR 1.000.000, – pauschal besitzen.
Wertung
Entlang der Strecke befinden sich mehrere Wertungsprüfungen. Die jeweiligen Ergebnisse werden von den Helfern an der Station erfasst. Das Wertungsschema wird im Roadbook bekannt gegeben. Verstöße gegen die StVO sowie das Ändern des Roadbooks führen zum Wertungsausschluss.
Nenngeld
Das Nenngeld beträgt für zwei Personen inklusive aller aufgeführten Leistungen 500,00 EUR. Für jeden weiteren Beifahrer im Fahrzeug wird ein zusätzliches Nenngeld in Höhe von 200,00 EUR berechnet.
Das Nenngeld muss mit Abgabe der Nennung auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Nennungen ohne Zahlungseingang oder unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Ablehnung oder Absage der Veranstaltung zurückerstattet.
Umweltschutz
Damit alle Parkplätze sauber bleiben, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von evtl. Verunreinigungen durch austretende Flüssigkeiten geeignete Vorkehrungen (z.B. durch das Unterlegen von (Öl-)Matten) zu treffen sind. Fahrer / Eigentümer sind in Eigenregie selbst für die Beschaffung der dafür notwendigen Hilfsmittel verantwortlich.
Haftungsausschluss - Veranstaltung
Die Teilnahme an der Ostbayern Classic erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Der vorgenannte Personenkreis trägt über die gesamte Fahrtstrecke und auf den Parkplätzen die alleinige Verantwortung für alle durch sie oder ihre teilnehmenden Fahrzeuge verursachten Schäden, die während der Veranstaltung eintreten können. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme den Vorschriften der StVZO entsprechen. Auch eine eventuelle Technische Abnahme zu Beginn der Veranstaltung entbindet den vorgenannten Personenkreis nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des teilnehmenden Fahrzeugs. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Rechtsgütern, mit Ausnahme einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung des nachfolgend aufgeführten enthafteten Personenkreises, sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Verzicht erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden sowie auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des freigezeichneten Personenkreises beruht. Der Haftungsverzicht gilt für Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, gleichermaßen für solche aus vertraglicher, außervertraglicher oder deliktischer Haftung. Die Haftungsverzichtserklärung ist Bestandteil des Nennformulars und erlangt mit Abgabe der Nennung uneingeschränkt Wirksamkeit. In allen Fällen höherer Gewalt sowie bei nicht vorhersehbaren Ereignissen wird der Veranstalter von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei. Hierzu gehören insbesondere Fälle der Versagung behördlicher Genehmigungen, aktuelle Gesetzesänderungen oder polizeiliche Auflagen. Die Ausschreibung kann je nach Erfordernissen abgeändert oder ergänzt werden.
Verkehrsregeln / Fahrdisziplin
Die Teilnehmer der Veranstaltung verpflichten sich, über den Gesamtzeitraum der Veranstaltung, die Straßenverkehrsbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Insbesondere sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unbedingt einzuhalten. Behördlich gemessene Geschwindigkeitsüberschreitungen, die wesentlich von der erlaubten Geschwindigkeit abweichen und von der Polizei dem Veranstalter angezeigt werden, führen in jedem Fall zum Ausschluss von der Veranstaltung. Zudem schließt der Veranstalter Teilnehmer aus, wenn ihm zugetragen wird, dass diese offensichtlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten oder sich verkehrsgefährdend verhalten. Bei dieser Ausfahrt kommt es ausdrücklich nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.
Datenschutz - Veranstaltung
Der Schutz der personenbezogenen Daten ist uns als Veranstalter wichtig. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, die Teilnehmer darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Daten erheben, speichern oder weiterleiten. Sowohl für die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung als auch für die Auswertung ist eine Speicherung der Teilnehmerdaten erforderlich. Beim Start erfolgt eine Moderation mittels Lautsprecher mit den Daten, die auf dem Steckbrief angegeben wurden. Wir übermitteln personenbezogene Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die Fotos mit Personen und Fahrzeugen, die während der Veranstaltung entstehen, verwenden wir aufgrund berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) für Werbezwecke in Printmedien und zur Veröffentlichung im Internet. Mit Abgabe der Nennung willigt der Teilnehmer der unentgeltlichen Verwendung der Daten zu. Ausführliche Informationen zum Datenschutz sind in den Nennunterlagen enthalten.
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Veranstalter und Organisationsleitung
Veranstalter:
Rotary Club Regensburg-Millennium
Präsident:
Dr. Hermann Scheurer-Englisch
Organisationsleitung:
Prof. Dr. Thomas Schiller
Hans-Günter Huber
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter organisation@ostbayern-classic.de zur Verfügung.